Sorgerechtsverfügung - zum Schutz Ihrer Kinder

 

Es gibt nichts Schöneres im Leben, als die eigenen Kinder aufwachsen zu sehen. Aber wer übernimmt eigentlich das Sorgerecht, wenn Sie es z.B. aufgrund eines plötzlichen Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr ausüben können? Die Annahme, dass nahe Verwandte oder Taufpaten automatisch das Sorgerecht erhalten, ist falsch. Fakt ist: Wenn Sie nicht im Voraus – zum Beispiel mit einer Sorgerechtsverfügung – geregelt haben, wer nach Ihrem Tod Ihren Nachwuchs vertritt, bestimmt das Familiengericht in Abstimmung mit dem Jugendamt einen geeigneten Sorgeberechtigten. Dies kann im schlimmsten Fall sogar ein fremder Mensch oder eine Ihnen unliebsame Person sein.

Mit einer Sorgerechtsverfügung regeln Sie schnell, unkompliziert und zuverlässig folgende Fragen:

  • Wer soll das Sorgerecht im Ernstfall übernehmen?
  • Wer kommt als Ersatzperson in Frage, wenn der ursprünglich vorgesehene Sorgeberechtigte ausfällt? Und wer nicht?
  • Wer verwaltet das geerbte Vermögen?

Auch bei einer Sorgerechtsverfügung müssen Sie unbedingt die formalen Vorgaben beachten, damit diese rechtsgültig ist. Ich helfe Ihnen gerne dabei, zuverlässig vorzusorgen: mit der kostenlosen und juristisch geprüften Sorgerechtsverfügung mit Ausfüllhilfe.

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